Leinenpflicht für Hunde

Artikel aktualisiert am 05.09.2022

Immer wieder geraten Hundebesitzer und Nicht-Hundebesitzer während des Spazierganges aneinander. Häufig liegt es daran, dass die Nicht-Hundebesitzer Angst vor den nicht angeleinten Hunden haben und daraufhin den Besitzer auffordern diesen anzuleinen. Nicht selten kommt es dabei zu heftigen Diskussionen und unterschiedlichen Ansichten, was das Anleinen von Hunden betrifft. Aber nicht immer ist der Hundebesitzer im Recht, in vielen Fällen ist dieser sogar gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Hund an der Leine zu führen. Grundsätzlich gilt aber, dass es in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen über die Leinenpflicht für Hunde gibt.
Damit Du wirklich sicher sein kannst, wo Dein Hund frei laufen darf und wo nicht, solltest Du Dich in deiner jeweiligen Gemeinde erkundigen. Diese können meist sehr genaue Angaben machen, wo das freie Toben für Hunde erlaubt ist und wo nicht. Unabhängig davon gibt es aber auch noch gesonderte Regelungen für Hundebesitzer spezieller Rassen, wie beispielsweise Kampfhunde oder gar Listenhunde. Diese unterliegen noch viel strengeren Regelungen und müssen in jedem Fall eingehalten werden. Sollten diese Vorschriften nicht eingehalten werden, so drohen im schlimmsten Falle Bußgelder.

Leinenpflicht und das Schießen von wildernden Hunden

Leinenpflicht ist nicht gleich Leinenpflicht. Manche Bundesländer halten die Leinenpflicht für nicht notwendig, andere nur unter bestimmten Vorgaben und wieder andere setzen die Leinenpflicht strikt durch. Und auch im Bereich der Jagdschutzberechtigten gilt es einiges zu beachten, wenn Du Deinen Hund nicht in Gefahr bringen möchtest.

1. keine Leinenpflicht

Bundesländer wie beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland oder auch Schleswig-Holstein oder Sachsen haben keine Leinenpflicht. Das heißt, dass die Hunde hier beinahe überall frei herum laufen dürfen und es keine gesetzlichen Einschränkungen gibt. Wird der freilaufende Hund hier allerdings zu einem wildernden Hund, so sind Jagdberechtigte dazu berechtigt, den Hund gegebenenfalls zu erschießen. Ein wildernder Hund ist es dann, wenn er sich außerhalb des Wirkungskreises des Besitzers befindet.

2. Leinenpflicht außer in ausgeschilderten Bereichen

Bundesländer, welche die Leinenpflicht nicht allzu streng betrachten, lassen das Freilaufen in ausgeschilderten Bereich zu. Dies können dann vielleicht speziell ausgeschilderte Hundewiesen sein, etwa in einem Parkbereich oder außerhalb von wenig bewohnten Orten.

3. Leinenpflicht ohne Ausnahme

Die strikte Leinenpflicht ist für Hundehalter häufig ein Problem und meist schafft man sich dann auch keinen Hund an oder zieht an einen anderen Ort um. Die Hunde müssen beispielsweise in Brandenburg oder Hamburg an der kurzen Leine geführt werden und dürfen hier überhaupt nicht frei laufen.

4. Leinenpflicht während Schonzeiten

Jedes Bundesland regelt die Leinenpflicht auf unterschiedliche Art und Weise. Während die einen ein spezielles Gebiet für den Hundefreilauf freigeben, setzen andere diverse Schonzeiten fest. Die Schonzeiten belaufen sich dabei nicht auf Tageszeiten, sondern beispielsweise in Bremen auf die Zeit vom 15.03. bis 15.07. Außerhalb der Schonzeiten dürfen die Hunde nur auf Waldwegen oder überhaupt nicht frei herumlaufen.

5. Leinenpflicht außer auf Waldwegen

Wieder anders sieht es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen aus, denn hier herrscht zwar eine strikte Leinenpflicht, jedoch darf der Hund auf Waldwegen innerhalb des Wirkungskreises vom Besitzer frei laufen.

Gesetzliche Regelungen zur Leinenpflicht

Im weiteren Sinne gibt es von den Bundesländern Regelungen zu gefährlichen Hunderassen, für die häufig eine Leinenpflicht vorgeschrieben ist, während für normale Hunde keine Leinenpflicht existiert.

Zu den gefährlichen Hunderassen gehören beispielsweise Rassen wie:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Die Vorschriften zur Leinenpflicht bei Hunden gibt es in Deutschland schon seit sehr vielen Jahren, welche überwiegend zum Schutz der Wildtiere eingeführt wurde. Leider sind viele Vorschriften immer noch sehr vage formuliert und lassen in einigen Bundesländern viele Spekulationen zu. So stellt sich die Frage besonders in Orten, in denen keine allgemeine und strikte Leinenpflicht gilt, ob der Hund tatsächlich innerorts an einer vielbefahrenen Straße oder einer mit Menschen viel besuchten Einkaufspassage frei laufen darf? Meistens gibt es trotz allgemeiner Erlaubnis, den Hund frei laufen zu lassen, hier und da Einschränkungen, über die Du Dich vorab immer bei deiner zuständigen Gemeinde informieren solltest.

Verstöße gegen die Leinenpflicht

Wer gegen eine Leinenpflicht verstößt, der begeht eine klare Ordnungswidrigkeit. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob Du von der Leinenpflicht wusstest oder der Ansicht bist, Deinen Hund unter Kontrolle zu haben. Einen einheitlichen Bußgeldkatalog hierfür gibt es allerdings nicht und es liegt daher im Ermessen der Behörde, die Höhe der Strafe festzulegen. Es spielt beispielsweise eine Rolle, ob jemand durch den freilaufenden Hund verletzt wurde oder Sachgegenstände beschädigt wurden. Theoretisch können hier Bußgelder von bis zu 50 000 Euro fällig werden, meist jedoch handelt es sich um Strafen zwischen 20 und 50 Euro. Bei gefährlichen Hunderassen kann diese Summe aber gerne auch einmal verdoppelt werden. Als Halter eines Hundes haftest Du in jedem Fall für den entstandenen Schaden.

Eine Hundehaftpflichtversicherung kann daher vor Schäden absichern, welche durch den Hund verursacht wurden. Verursacht der freilaufende Hund jedoch einen Schaden, während sich der Halter in der Leinenpflicht befindet, so springt auch hier die Versicherung nicht ein. Besteht jedoch keine Leinenpflicht und der Hund attackiert beispielsweise einen anderen Hund und verletzt diesen, so werden die dadurch entstehenden Tierarztkosten von der Versicherung übernommen. Egal wie gut Du Deinen Hund unter Kontrolle hast, unvorhergesehene Dinge passieren täglich und so ist auf jeden Fall zu einer solchen Versicherung zu raten.

Tipp: Für ein friedliches Miteinander mit Nicht-Hundebesitzern, sollten Hundebesitzer stets ein wenig Toleranz zeigen. Immerhin basieren viele aggressive oder scheinbar böswillige Reaktionen von Nicht-Hundebesitzern auf Angst und Unsicherheit gegenüber Hunden. Dies sollten Hundeführer in jedem Fall berücksichtigen und manchmal ist es auch nicht verkehrt, den Hund anderen zuliebe anzuleinen und ihn anderswo wieder frei laufen zu lassen.
Denn vergessen wir nicht, dass es solche Situationen sind, die künftig die Vorschriften und Gesetze für Hundehaltung noch weiter verstärken und Hundebesitzer somit stark einschränken.

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Erstellt von Cimbi
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